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Anwartschaftsprinzip bei Qualifikation von Sonderzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen

Judikatur ZIKZIK 1997, 142 Heft 4 v. 25.8.1997

§ 25 Abs 1 KO, § 46 Abs 1 Z 3 KO

Für die Qualifikation von Sonderzahlungen als Konkurs- oder Masseforderung gilt das Anwartschaftsprinzip, nicht das Stichtagsprinzip; für die Aufteilung ist der Zeitpunkt der Konkurseröffnung maßgeblich (Verweis auf ).

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