Die EO-Novelle 19951)) bringt auch eine Reihe von praktisch bedeutsamen Änderungen bei der Fahrnisverwertung. In einem ersten Beitrag wurde auf eine Reihe von grundlegenden Neuerungen im Verwertungsverfahren eingegangen2)). Im vorliegenden Beitrag wird der Gang des Verwertungsverfahrens3)) von der Bestimmung des Versteigerungstermins bis zur Ausfolgung des Erlöses im Hinblick auf die neue Rechtslage dargestellt.