Die nachstehenden Ausführen beschäftigen sich nicht primär mit der Qualifizierung von Beendigungsansprüchen als Konkurs(Ausgleichs)forderungen bzw als Masseforderungen, sondern mit der etwaigen Höhe der Beendigungsansprüche.
Die nachstehenden Ausführen beschäftigen sich nicht primär mit der Qualifizierung von Beendigungsansprüchen als Konkurs(Ausgleichs)forderungen bzw als Masseforderungen, sondern mit der etwaigen Höhe der Beendigungsansprüche.