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Die Geltendmachung von Zinsen im Konkursverfahren

ZIK aktuellAxel Reckenzaun, Dr. Alexander IsolaZIK 1996, 109 Heft 4 v. 25.8.1996

Der Schein trügt: Zinsen zählen zwar zu den sogenannten Nebengebühren, es geht jedoch meist um enorme Beträge. Die allgemeine Konkursmasse bildet einen bescheidenen Deckungsfonds. Inwieweit aber Sondermassen oder Mitverpflichtete des Gemeinschuldners haften, untersucht der folgende Beitrag.

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