Der Schein trügt: Zinsen zählen zwar zu den sogenannten Nebengebühren, es geht jedoch meist um enorme Beträge. Die allgemeine Konkursmasse bildet einen bescheidenen Deckungsfonds. Inwieweit aber Sondermassen oder Mitverpflichtete des Gemeinschuldners haften, untersucht der folgende Beitrag.