§ 880a ABGB
Die Bankgarantie bildet kein vermögenswertes Recht des Schuldners, der die garantierte Leistung zu erbringen hat, und ist daher kein geeignetes Objekt einer gegen diesen Schuldner geführten Exekution.
OGH 11.10.1995, 3 Ob 52/95
§ 880a ABGB
Die Bankgarantie bildet kein vermögenswertes Recht des Schuldners, der die garantierte Leistung zu erbringen hat, und ist daher kein geeignetes Objekt einer gegen diesen Schuldner geführten Exekution.
OGH 11.10.1995, 3 Ob 52/95