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Anwartschaftsprinzip bei Qualifikation von Sonderzahlungen

Judikatur ZIKZIK 1996, 61 Heft 2 v. 25.4.1996

§ 25 Abs 1 KO, § 46 Abs 1 Z 3 KO

Sonderzahlungen sind Entgeltbestandteil, nicht Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für ihre Qualifikation als Konkurs- oder Masseforderung gilt das Anwartschaftsprinzip, nicht das Stichtagsprinzip. Für die Aufteilung ist der Zeitpunkt der Konkurseröffnung maßgeblich.

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