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EuGH: Voraussetzungen des immateriellen Schadenersatzes nach DSGVO

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2024, 316 Heft 3 v. 21.8.2024

Deskriptoren: Begriff des immateriellen Schadens; Entschädigung mit Strafcharakter; Ausgleich und Genugtuung; Geringfügige oder symbolische Entschädigung; Diebstahl personenbezogener Daten; Trading-App; Identitätsdiebstahl; Online-Identitätsbetrug.

Normen: Art 4 Z 7 DSGVO, Z 82 DSGVO, § 1 DSG, § 29 Abs 1 DSG

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