OGH, 04.04.2024, 4 Ob 58/24v
angemessenes Entgelt/Honorarrichtlinien der Berufsfotografen/§ 273 ZPO
Das angemessene Entgelt im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten haben eine bereicherungsrechtliche Grundlage (§ 1041 ABGB). Zweck ist es, eine ungerechtfertigte Vermögensverschiebung rückgängig zu machen; dies setzt voraus, dass der Nichtberechtigte Vorteile aus der Nutzung gezogen hat.