OGH, 04.04.2024, 4 Ob 156/23d
Zur ernsthaften Markenbenutzung
Der Verfall einer internationalen Marke, in deren Registrierung die EU benannt ist, knüpft an eine fünfjährige nicht ernsthafte Benutzung der Marke in der Union an. Wesentlich ist dabei, dass es dabei um die Benutzung der Marke geht, für die sie registriert ist und nicht um eine andere Marke (zB Basismarke).