OGH, 20.02.2024, 4 Ob 127/23i
Gewährleistungsfrist für Verbesserung (zB Software-Update)
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Vollendung der Verbesserung neu zu laufen, wenn die Verbesserung (zB Software-Update) noch während offener Gewährleistungsfrist erfolgte oder zumindest zugesagt wurde.