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OGH Beschluss 20.2.2024, 4 Ob 127/23i – Gewährleistungsfrist für Verbesserung (zB Software-Update)

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2024/48ZIIR 2024, 283 Heft 3 v. 21.8.2024

OGH, 20.02.2024, 4 Ob 127/23i
Gewährleistungsfrist für Verbesserung (zB Software-Update)

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Vollendung der Verbesserung neu zu laufen, wenn die Verbesserung (zB Software-Update) noch während offener Gewährleistungsfrist erfolgte oder zumindest zugesagt wurde.

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