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OGH Beschluss 19.12.2024, 4 Ob 112/23h – Werk iSd UrhG

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2024/32ZIIR 2024, 156 Heft 2 v. 26.4.2024

OGH, 19.12.2024, 4 Ob 112/23h
Werk iSd UrhG

Gegenstand des Urheberrechtsschutzes ist die „eigenpersönliche“ körperliche Formung und Festlegung einer schöpferischen Idee.

Ein Bearbeitungsschutz eines Werkes besteht nicht, wenn eine freie Bearbeitung des Urwerks vorliegt, dh wenn die Individualität des bearbeiteten Werks verblasst, dabei gilt: Je weniger ausgeprägt die Individualität des Urwerks ist und je stärker diese beim neuen Werk hervortritt, desto eher liegt eine freie Bearbeitung vor.

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