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OGH Beschluss 19.12.2024, 4 Ob 217/23z – Retourwarenadresse ist keine Abgabestelle gemäß ZustellG

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2024/30ZIIR 2024, 155 Heft 2 v. 26.4.2024

OGH, 19.12.2024, 4 Ob 217/23z
Retourwarenadresse ist keine Abgabestelle gemäß ZustellG

Eine Adresse eines Webshop-Betreibers an der Retourware entgegengenommen wird, begründet für sich alleine noch keine Abgabestelle iSd ZustellG.

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