EuGH, 07.12.2023, C-64/22
Auskunfteien und Speicherdauer von Insolvenzdaten zur Bonitätsberuteilung
Private Kreditauskunfteien dürfen aus einem öffentlichen Register (Ediktsdatei) stammende Daten über Insolvenzen, bei denen es zu einer Restschuldbefreiung gekommen ist, nicht länger speichern als sie auch in diesen abrufbar sind. Daraus ergibt sich insbesondere auch: