Den Schlüsselbund, das Seniorenhandy oder das geparkte Fahrrad wiederzufinden, mag für manche eine Herausforderung sein. Die Verwendung von sogenannten „Airtags“ erleichtert diese Aufgaben ungemein. Setzen aber nicht die Eigentümer der genannten Sachen, sondern etwa eifersüchtige Ehepartner, neugierige Arbeitgeber oder besorgte Eltern diese Mini-GPS-Tracker ein, stellen sich sehr rasch Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit. Der folgende Kurzbeitrag gibt einen Einblick in die Technik und versucht eine erste Beurteilung aus strafrechtlicher Sicht.