Deskriptoren: Datenverarbeitung; Schadenersatz; Geringfügigkeit; Bagatellschaden; Kausalität; Schaden.
Normen: Art 5 Abs 1 lit a DSGVO, Art 82 Abs 1 DSGVO, § 29 Abs 1 DSG
Art 82 DSGVO erlaubt keine nationale Regelung oder Rechtspraxis, die für einen durch einen Verstoß gegen diese Verordnung verursachten immateriellen Schaden eine „Bagatellgrenze“ vorsieht.