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EuG: Abgrenzung zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2024, 52 Heft 1 v. 16.2.2024

Deskriptoren: Pseudonymisierung; Anonymisierung; Datenschutzverordnung der EU; DSVO; EDSB; Informationspflicht.

Normen: Art 15 DSVO, Art 3 Nr 1 DSVO

Der Begriff „alle Informationen“ im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs „personenbezogene Daten“ in Art 3 Nr 1 DSGVO ist nicht auf sensible oder private Informationen beschränkt, sondern umfasst potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen „über“ die in Rede stehende Person handelt.

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