OGH, 17.10.2023, 4 Ob 58/23t
Berichterstattung über Tagesereignisse
§ 42c UrhG ermöglicht die Nutzung von Werken im Rahmen der Berichterstattung über ein Tagesereignis. Wesentlich dabei ist, dass § 42c die Wahrnehmung von Werken freistellt, die bei der tagesaktuellen (Bild-)Berichterstattung nicht vermieden werden kann. § 42c UrhG umfasst hingegen nicht Werke, die selbst das Tagesereignis zeigen.