OGH, 17.10.2023, 4 Ob 100/23v
Wirtschaftskanzlei auch für Unternehmensberater
Die Bezeichnung „Wirtschaftskanzlei“ für einen Unternehmensberater ruft keine Fehlvorstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervor, weil weder die Bezeichnung „Wirtschaft“ noch „Kanzlei“ zwingend auf eine Anwaltstätigkeit weist.