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OGH: Fortführung des Anti-Stalking- und Gewaltschutzes

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2023, 474 Heft 4 v. 7.11.2023

Deskriptoren: Gewaltschutz; Verletzung der Privatsphäre; Einstweilige Verfügung, Verlängerung, mehrfache; Anti-Stalking; Gewaltschutz-EV.

Normen: § 382b EO, § 382c EO, § 382d EO, § 16 ABGB, § 20 ABGB, § 128 Abs 3 ZPO

Selbst der Umstand eines zufälligen Aufeinandertreffens der Parteien ändert nichts daran, dass im unmittelbaren Anschluss erfolgte Handlungsweisen als „Verfolgung“ iSv § 382d EO qualifiziert werden können.

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