Deskriptoren: Mobilfunkvertrag; Endgerätefreiheit; TK-Dienst; Unlimited Tarife; Wahlfreiheit; Router; Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzwidrige.
Normen: Art 3 Abs 2 VO (EU) 2015/2120 , § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Das Recht der Endnutzer eines Internetzugangsdienstes, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen (Endgerätewahlfreiheit), kann vertraglich nicht abbedungen werden.