OGH, 16.02.2023, 9 Ob 102/22y
Rücktritt nach FAGG/Rechtsmissbrauch
Tritt ein Verbraucher vom Maklervertrag nach FAGG zurück, und zwar obwohl über Vermittlung einer Maklerin das Interesse an einer Wohnung generiert wurde und obwohl der Verbraucher letztlich die Wohnung erwarb (ohne die Maklerprovision bezahlen zu müssen), so liegt darin alleine kein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Verbrauchers vor.