Deskriptoren: Gewaltschutz; Überwachungsdruck, ehelicher; Einstweilige Verfügung; GPS-Ortung; Voicerecorder, Videokamera, Peilsender; Anti-Stalking.
Normen: § 382c EO, § 382d EO, § 16 ABGB, § 20 ABGB
Der höchstpersönliche Lebensbereich stellt den Kernbereich der geschützten Privatsphäre dar und ist daher einer den Eingriff rechtfertigenden Interessenabwägung regelmäßig nicht zugänglich.