Deskriptoren: Datenverarbeitung; Kopie; Auskunftsrecht; personenbezogene Daten.
Normen: Art 12 DSGVO, Art 15 Abs 3 DSGVO
Art 15 Abs 3 Satz 1 DSGVO ist dahin auszulegen, dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird.