OGH, 21.03.2023, 2 Ob 35/23w
Unterfertigung mit dem Mund
Auch das Führen des Schreibgeräts mit dem Mund (oder den Zehen) ist eine zulässige Unterschrift und macht bspw ein Testament in dieser Hinsicht nicht ungültig.
Externe Verzeichnisse: https://doi.org/10.33196/ziir202303027304