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EuGH Urteil 12.1.2023, C-132/21 – Dualität des Rechtswegs

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2023/44ZIIR 2023, 272 Heft 3 v. 1.9.2023

EuGH, 12.01.2023, C-132/21
Dualität des Rechtswegs

Die DSGVO sieht weder eine vorrangige oder ausschließliche Zuständigkeit noch einen Vorrang der Beurteilung der Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) oder eines Gerichts vor. Das Beschwerdeverfahren nach Art 77 DSGVO (vor der Aufsichtsbehörde/Datenschutzbehörde) kann daher parallel zum gerichtlichen Verfahren nach Art 79 DSGVO laufen.

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