BVwG, 21.12.2022, W256 2233003-1/8E
Mieterdatenveröffentlichung im Stiegenhaus
Eine Veröffentlichung eines Schreibens mit personenbezogenen Daten eines Mieters im allgemein zugänglichen Stiegenhaus eines Wohnhauses durch die Hausverhaltung ist nicht zulässig und unverhältnismäßig.