Deskriptoren: Markenrecht; Keyword Advertising; Werbung; dynamische Suchanzeigen; Algorithmus; künstliche Intelligenz.
Normen: § 51 MSchG, § 53 MSchG, § 54 MSchG, § 18 UWG, § 1041 ABGB
Wer in ihm aus einer Marke zustehenden Befugnissen verletzt wird, kann den Verletzer auf Unterlassung klagen, wobei der Verletzte gegen den Verletzer auch Anspruch auf ein angemessenes Entgelt hat.