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BVerfG Urteil 16.2.2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 (automatisierte Datenanalyse zur vorbeugenden Bekämpfung von Strafdaten)

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2023/32ZIIR 2023, 165 Heft 2 v. 5.5.2023

BVerfG, 16.02.2023, 1 BvR 1547/19

BVerfG, 16.02.2023, 1 BvR 2634/20
automatisierte Datenanalyse zur vorbeugenden Bekämpfung von Strafdaten

Wenn gespeicherte Datenbestände mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse oder -auswertung verarbeitet werden, greift dies in die informationelle Selbstbestimmung aller ein, deren Daten bei diesem Vorgang personenbezogen Verwendung finden.

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