VfGH, 14.12.2022, G 287/2022
VfGH, 14.12.2022, G 288/2022
Medienprivileg nach § 9 DSG ist verfassungswidrig
§ 9 Abs 1 erster Satz DSG statuiert eine gänzliche Ausnahme in dem Sinne, dass Datenverarbeitungen durch bestimmte, in der Bestimmung genannte Akteure (Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes im Sinne des Mediengesetzes) zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes zur Gänze von den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie von den in § 9 Abs 1 DSG bezeichneten Kapiteln der DSGVO ausgenommen sind. Die DSGVO regelt das