Deskriptoren: Namensrecht; Marke; anständige Gepflogenheiten.
Normen: § 10 Abs 1 MSchG, § 10 Abs 3 MSchG, § 10a MSchG, § 9 UWG
Eine Marke gewährt, vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte, ihrem Inhaber das ausschließliche Recht diese zu nutzen.Deskriptoren: Namensrecht; Marke; anständige Gepflogenheiten.
Normen: § 10 Abs 1 MSchG, § 10 Abs 3 MSchG, § 10a MSchG, § 9 UWG
Eine Marke gewährt, vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte, ihrem Inhaber das ausschließliche Recht diese zu nutzen.