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OGH: Rücktrittsrecht auch bei inversen Verbrauchergeschäften

JudikaturE-Commerce RechtJanine De MonteZIIR 2023, 77 Heft 1 v. 13.2.2023

Deskriptoren: Haustürgeschäft; inverses Verbrauchergeschäft; Informationspflicht; Rücktritt; Anbahnung.

Normen: § 3 Abs 1 KSchG, § 3 Abs 3 KSchG

§ 3 Abs 1 KSchG ist auch bei „inversen“ Verbrauchergeschäften anwendbar, also bei Geschäften, bei denen der Verbraucher als Sachschuldner und der Unternehmer als Sachgläubiger auftritt.

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