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OGH Beschluss 22.11.2022, 4 Ob 33/22i – UWG und Wettbewerbsverhältnis

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2023/14ZIIR 2023, 36 Heft 1 v. 13.2.2023

OGH, 22.11.2022, 4 Ob 33/22i
UWG und Wettbewerbsverhältnis

Für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Streitteilen genügt bereits das Vorliegen eines Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnisses, bei dem sich der Verletzer zum Betroffenen in irgendeiner Weise in Wettbewerb stellt bzw wenn sich die jeweiligen Kundenkreise nur zum Teil überschneiden.

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