„Die Pandemie ist tot – Es lebe die Endemie!“ Nachdem wir die Höhen der Covid-19-Wellen abgesurft haben, sind wir wieder am Strand des normalen Lebens angekommen. Mit zunehmend realen Sozialkontakten ohne digitale Filter richtet sich unser Blick von der Innenschau wiederum nach außen. Dabei fällt auf, dass eine bereits seit längerem bekannte Technik (ihrem Wesen nach Teil der Kybernetik1) auch im juristischen Bereich ziemlich stark gehypt wird: KI – Künstliche Intelligenz, oder neuhochdeutsch „Artificial Intelligence (AI)“. Ein brandheißes Thema, das sich auch die EU-Kommission auf ihre Fahnen geschrieben hat.2 Der aufmerksame Rechtsanwender kann kaum noch eine Fachzeitschrift aufschlagen, ohne einen Bericht über die neuen faszinierenden Möglichkeiten von Legal Tech zu entdecken. Gleichwohl segeln diese äußerst bescheidenen KI-basierten Textautomaten noch im Schatten der leuchtenden neuen Bilderwelt, die uns die KI vorzugaukeln im Stande ist. Die Vorgangsweise dabei ist immer gleich: der Nutzer (also definitionsgemäß nicht der Urheber) gibt in einem googleähnlichen „Suchschlitz“ ein Wort oder eine kurze Beschreibung eines Themas ein und die zugehörige KI-App (also ein Computerprogramm) wirft nach kurzer „Denkpause“ das bunte Ergebnis aus: unter dem klingenden Namen „Wombo dream“ zaubert die KI in kürzester Zeit ein Bild über eine „Zahnärztin würfelt Euromünzen in einer Coladose“ (Abb. 1).