vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kunst auf Knopfdruck – mit künstlicher Intelligenz zum AIA (Artificial Intelligence Artist)

EditorialPeter Burgstaller , Clemens ThieleZIIR 2023, 1 Heft 1 v. 13.2.2023

„Die Pandemie ist tot – Es lebe die Endemie!“ Nachdem wir die Höhen der Covid-19-Wellen abgesurft haben, sind wir wieder am Strand des normalen Lebens angekommen. Mit zunehmend realen Sozialkontakten ohne digitale Filter richtet sich unser Blick von der Innenschau wiederum nach außen. Dabei fällt auf, dass eine bereits seit längerem bekannte Technik (ihrem Wesen nach Teil der Kybernetik11Als Begründer der Kybernetik gilt Norbert Wiener, der gegen Ende des Winters 1943/44 gemeinsam mit John von Neumann in Princeton ein Treffen mit Ingenieuren, Neurowissenschaftlern und Mathematikern zu Themen der Regelungs- und Steuerungstechnik organisierte um Gemeinsamkeiten zwischen dem Gehirn und Rechenmaschinen zu untersuchen (vgl N. Wiener, Kybernetik. Regelung und Nachrichtenübertragung im Lebewesen und in der Maschine2 [1963], 287).) auch im juristischen Bereich ziemlich stark gehypt wird: KI – Künstliche Intelligenz, oder neuhochdeutsch „Artificial Intelligence (AI)“. Ein brandheißes Thema, das sich auch die EU-Kommission auf ihre Fahnen geschrieben hat.22Vgl Entwurf des Artificial intelligence Act (AIA), COM/2021/206 final. Der aufmerksame Rechtsanwender kann kaum noch eine Fachzeitschrift aufschlagen, ohne einen Bericht über die neuen faszinierenden Möglichkeiten von Legal Tech zu entdecken. Gleichwohl segeln diese äußerst bescheidenen KI-basierten Textautomaten noch im Schatten der leuchtenden neuen Bilderwelt, die uns die KI vorzugaukeln im Stande ist. Die Vorgangsweise dabei ist immer gleich: der Nutzer (also definitionsgemäß nicht der Urheber) gibt in einem googleähnlichen „Suchschlitz“ ein Wort oder eine kurze Beschreibung eines Themas ein und die zugehörige KI-App (also ein Computerprogramm) wirft nach kurzer „Denkpause“ das bunte Ergebnis aus: unter dem klingenden Namen „Wombo dream“ zaubert die KI in kürzester Zeit ein Bild über eine „Zahnärztin würfelt Euromünzen in einer Coladose“ (Abb. 1).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!