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OGH: Personennamen berühmter Persönlichkeiten als Marke

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtZIIR 2022, 484 Heft 4 v. 4.11.2022

Deskriptoren: Unterscheidungskraft; berühmte Persönlichkeit; Hugo Portisch; Personennamen.

Normen: § 4 MSchG

Personennennamen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig, auch wenn sie verbreitet sind. Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind.

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