Deskriptoren: Unterscheidungskraft; berühmte Persönlichkeit; Hugo Portisch; Personennamen.
Normen: § 4 MSchG
Personennennamen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig, auch wenn sie verbreitet sind. Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind.