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BAG: Unternehmensweite Nutzung von MS 365

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2022, 441 Heft 4 v. 4.11.2022

Deskriptoren: MS 365; Unternehmensweite Nutzung; 1-Tenant-Lösung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; Überwachungseinrichtung.

Normen: § 87 Abs 1 Nr 6 BertrVG, § 83 ArbGG

Nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitzubestimmen.

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