Deskriptoren: MS 365; Unternehmensweite Nutzung; 1-Tenant-Lösung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; Überwachungseinrichtung.
Normen: § 87 Abs 1 Nr 6 BertrVG, § 83 ArbGG
Nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitzubestimmen.