OLG München, 20.06.2022, 42 S 231/21
Foto auf Facebook
Die werbemäßige Verwendung eines Fotos auf einer Facebook-Seite durch einen Kreisverband einer Partei bedarf der Zustimmung des Fotografen/Berechtigten. Liegt diese Zustimmung nicht vor, ist die Nutzung grundsätzlich urheberrechtswidrig, wofür auch ein Zahlungsanspruch zusteht (hier: EUR 900).