BVwG, 21.12.2021, W258 2238615-1
zum Begriff des Verantwortlichen iSd DSGVO
Wenn Mitarbeiter auf personenbezogene Daten aus eigenem Interesse zugreifen (hier: Melderegisterabfrage eines Mitarbeiters einer Stadtgemeinde), dann sind sie und nicht der Arbeitgeber als Verantwortliche iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu qualifizieren.