Dieser Beitrag beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen dem gem § 40b UrhG eingeräumten Werknutzungsrecht des Dienstgebers für Computerprogramme, welche in Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten von Dienstnehmern geschaffen wurden, und Open Source-Aktivitäten von Dienstnehmern (Contributing zu Open Source Projekten sowie die Nutzung von Open Source Komponenten in proprietärer Software). Nach theoretischer Erörterung werden praktische Lösungsvorschläge aufgezeigt.