Deskriptoren: Irreführung; blickfangmäßiges Herausstellen; Gesamteindruck; Gesamtinhalt.
Normen: § 2 UWG, § 26 MedienG, Art 10 EMRK
Bei Werbeaussagen unterscheidet die Rechtsprechung in objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptungen einerseits und Werturteile als rein subjektive, unüberprüfbare Meinungsäußerungen andererseits.