Deskriptoren: Internet-Werbung; Inlandsbezug.
Normen: § 10 MSchG
Die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen.Deskriptoren: Internet-Werbung; Inlandsbezug.
Normen: § 10 MSchG
Die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen.