Deskriptoren: Schadenersatz; UWG; Verbraucher; Aktivlegitimation; Vermögensschaden.
Normen: § 1 UWG, § 2 UWG, § 14 UWG, § 16 UWG, § 18 UWG, § 1295 ABGB
Verbraucher sind legitimiert, den von ihnen verfolgten Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens, der ihnen als Verbraucher infolge einer unlauteren Geschäftspraktik eines Unternehmers (Irreführung) entstanden ist, nach UWG gerichtlich geltend zu machen.