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DSB Bescheid 2020-0.591.897 (D124.422) – Aufzeichnung von Kundenanrufen bei Banken

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2022/29ZIIR 2022, 141 Heft 2 v. 3.5.2022

DSB, 2020-0.591.897
(D124.422) – Aufzeichnung von Kundenanrufen bei Banken

Es gibt für Banken keine gesetzliche Pflicht als Zahlungs- und Wertpapierdienstleister Kundenanrufe aufzuzeichnen. Im Konkreten erfolgte eine Aufzeichnung des Kundenanrufs ohne Opt-out-Option – dies verletzt den Grundsatz der Datenminimierung.

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