DSB, 2020-0.591.897
(D124.422) – Aufzeichnung von Kundenanrufen bei Banken
Es gibt für Banken keine gesetzliche Pflicht als Zahlungs- und Wertpapierdienstleister Kundenanrufe aufzuzeichnen. Im Konkreten erfolgte eine Aufzeichnung des Kundenanrufs ohne Opt-out-Option – dies verletzt den Grundsatz der Datenminimierung.