Deskriptoren: Schutzbereich; Schutzzweck; DSGVO; DSG; Geschäftsgeheimnis.
Normen: § 6 DSG, § 48 Abs 3 Z 3 DSG, § 54 Abs 2 DSG, § 29 DSG, § 48 DSG, Art 82 DSGVO
Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Frage des Unionsrechts ab, so ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofs zur Nachprüfung dessen Anwendung auf der Grundlage der Rsp des EuGH nur zulässig, wenn der zweiten Instanz bei Lösung dieser Frage eine gravierende Fehlbeurteilung unterlief.