Deskriptoren: Online-Glücksspiel; Online-Sportwetten; Glücksspielmonopol; Konzession; Spielerschutz.
Normen: § 3 GSpG, § 12a GSpG, § 14 GSpG, § 21 GSpG
Der Bund veranstaltet aufgrund des ihm nach § 3 GSpG zustehenden Monopols kein Glücksspiel, sondern übertrug das ihm zustehende Recht zur Durchführung solcher Spiele an private Konzessionäre.