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OGH Beschluss 22.6.2021, 4 Ob 76/21m – zur äquivalenten Benutzung einer patentierten Erfindung

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2021/70ZIIR 2021, 403 Heft 4 v. 12.11.2021

OGH, 22.06.2021, 4 Ob 76/21m
zur äquivalenten Benutzung einer patentierten Erfindung

Eine äquivalente Benützung einer patentierten Erfindung liegt vor, wenn die Problemlösung mit objektiv gleichwirkenden Mitteln gelöst und die Gleichwirkung für einen Fachmann naheliegend ist und die Lösung als gleichwertig angesehen wird.

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