OGH, 27.05.2021, 4 Ob 97/21z
zur Zulässigkeit von Farbmarken
Farben sind in abstrakter oder konturloser Form schutzfähig, wenn ihre grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Eine Farbkombination muss systematisch daher so angeordnet sein, dass die Farben in vorher festgelegter und beständiger Weise verbunden sind.