DSB, 16.04.2021, 2021-0.258.447
Löschen durch Anonymisieren („Platzhalter“)
Die DSGVO enthält keine Definition des Begriffs von Löschung iSv Art 17 DSGVO. Die Entfernung des Personenbezugs kommt grundsätzlich als Mittel zur Löschung in Betracht, jedoch muss eine Identifizierbarkeit auch unter Heranziehung zusätzlicher Mittel ausgeschlossen sein (vgl ErwGr 26 DSGVO).