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Datenschutz post BREXIT – Business as Usual?

AufsätzeHon.-Prof. Dr. Clemens ThieleZIIR 2021, 391 Heft 4 v. 12.11.2021

Vor und nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (sog BREXIT) hat die Übermittlung personenbezogener Daten nach GB den Gegenstand zahlreicher Diskussionen gebildet.11Vgl dazu etwa Gerhalter, Aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen infolge des „Brexit“, jusIT 2021/27, 79; Denk, Europäischer Datenschutz post Brexit, in Becker/Hofer/Paar/Pail/Reiter/Romirer/Saywald-Wedl (Hrsg), Gesellschaftliche Herausforderungen – Öffentlich-rechtliche Möglichkeiten (2020), 127; Meyer/Schulte, Rechtliche Absicherung des Datentransfers – insbesondere internationaler Datenübermittlung, in Pachinger (Hrsg), Datenschutz. Recht und Praxis (2019), 335; Denk, Die Zukunft des Datenexports in das Vereinigte Königreich, StAW 2019, 69; Reinisch, „Brexit“ – Folgen für den Datenschutz, ecolex 2016, 844. Trotz der Proteste von Datenschützern und gegen den (erklärten) Willen des EU-Parlaments hat sich die EU-Kommission durchgesetzt und Großbritannien mit zwei Beschlüssen vom 28. Juni 2021 ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Die förmliche Anerkennung seitens der EU-Behörden, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, stellt ein wesentliches Element der DSGVO dar und dient als Schlüssel, um den ungehinderten Fluss personenbezogener Daten in und aus diesem Land freizugeben.

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